Günter Kern:
Die Entwicklung des Faches Mathematik
an der Universität Heidelberg

Anmerkungen

II.   Die Mathematik in Heidelberg im 19. Jahrhundert

4.1
Bei Berufungsfragen während seines Ordinariats wird dies mehrmals deutlich. So wurde Schweins im Jahre 1848, als es darum ging, ihm durch einen a. o. Professor „Erleichterung“ zu verschaffen, als „verdienter Lehrer“ bezeichnet — vgl. das Schreiben des Curators der Universität an das akademische Direktorium vom 25.7.1848, UAH Fak.-Akte H-IV-102/44, Nr. 45, fol. 149 —, bei den Diskussionen um die Berufung eines „Nominalprofessors für Mathematik“ in den Jahren 1853 bis 1855 wurden die Verdienste und Lehrtätigkeit von Schweins ausdrücklich anerkannt.
Vgl. den Brief der Phil. Fakultät an den Engeren Senat, vermutlich vom 24.12.1853, UAH Fak.-Akte H-IV-102/49, Nr. 44, fol. 231-233, und das Protokoll der Fakultätssitzung vom 10.12.1855, UAH Fak.-Akte H-IV-102/51, Nr. 44, fol. 242.
Zu diesen Berufungsverhandlungen vgl. auch S. 12-20 dieser Arbeit.
4.2
So beschreibt Herbert Breger die Stellung der kombinatorischen Schule im 19. Jahrhundert. Herbert Breger: Streifzug durch die Geschichte der Mathematik und Physik an der Universität Heidelberg. In: Auch eine Geschichte der Universität Heidelberg. Hrsg. von Karin Buselmeier - Dietrich Harth - Christian Jansen. Mannheim 1985. S. 27-50. Hier S. 35.
Die Kombinatorik ist ein „Zweig der Mathematik, in dem man sich mit Fragestellungen über endliche Mengen beschäftigt, beispielsweise mit der Abzählung der verschiedenen Möglichkeiten der Auswahl und Anordnung von Elementen einer endlichen Menge“. Der Begriff geht auf Gottfried Wilhelm Leibniz (1646 - 1716) zurück und dessen Arbeit „Dissertatio de arte combinatoria“ (1666).
Vgl. Duden „Rechnen und Mathematik“. Hrsg. von den Fachredaktionen des Bibliographischen Instituts. Mannheim - Wien - Zürich 1985
4.3
Vgl. hierzu Moritz Cantor: Ferdinand Schweins und Otto Hesse. In: Heidelberger Professoren aus dem 19.Jahrhundert. Festschrift der Universität, Bd. 2, Heidelberg 1903, S. 221-242. Hier S. 225f.
5.1
So Cantor, Ferdinand Schweins und Otto Hesse, S. 227.
Vermutlich hatte nur Langsdorf ein etatmäßiges Ordinariat inne, während das von Schweins ein persönliches Ordinariat war.
5.2
„Politische Arithmetik“ umfaßte die Arithmetik des täglichen Lebens wie etwa Zinsrechnung, Versicherungsmathematik und Dividendenberechnung und war insbesondere für Kameralstudenten bestimmt.
Vgl. auch Moritz Cantor: Politische Arithmetik oder die Arithmetik des täglichen Lebens. Leipzig 1898
5.3
Vgl. hierzu die Vorlesungsverzeichnisse vom Wintersemester 1833/34 bis zum Sommersemester 1856, UAH, sowie Cantor, Ferdinand Schweins und Otto Hesse, S. 227.
5.4
Der Kommentar Cantors — „und fand in früherer Zeit Zuhörer dazu“ — zeigt das geringe Interesse der Studenten an den Vorlesungen von Schweins.
Vgl. ebda S. 228.
5.5
Cantor, Ferdinand Schweins und Otto Hesse, S. 229.
6.1
Georg Wilhelm Muncke, 1773-1847, ord. Prof. für Physik und Mathematik in Marburg, seit Sommersemester 1817 ord. Professor für Physik in Heidelberg.
6.2
Breger, Streifzug durch die Geschichte, S. 35.
6.3
Ersteres erschien in zwei Bänden 1805 und 1808 in Göttingen, das zweite 1820 in Heidelberg, das dritte 1825 in Heidelberg.
Vgl. Cantor, Ferdinand Schweins und Otto Hesse, S. 230-233.
Dem Urteil Cantors zufolge begegnet der Leser in diesen Arbeiten „der größten Sorglosigkeit im Gebrauche unendlicher Ausdrücke, wieder einer Fülle von ungeheuerlichen Zeichen, wieder einer an Unmöglichkeit grenzenden Schwierigkeit sich hindurchzuwinden“ sowie „Bezeichnungen von nicht zu beschreibender Schwerfälligkeit“.
Ebda S. 232.
6.4
Ebda, S. 229.
6.5
Dabei werden nur diejenigen berücksichtigt, die auch nach 1835 — dem Beginn des Untersuchungszeitraums dieser Arbeit — an der Universität Heidelberg wirkten.
6.6
Karl Christian Langsdorf hatte schon am 16.4.1826 um Dispensation von den Vorlesungen für das Sommersemester 1826 gebeten, im Oktober 1831 deutet ein Schreiben des Curators an den Engeren Senat daraufhin, daß Langsdorf „schon seit längerer Zeit keine Vorlesungen mehr gehalten“ habe.
Vgl. UAH A-219/PA Karl Christian Langsdorf.
7.1
Arthur Arneth, 1802-1858
7.2
Vgl. Vorlesungsverzeichnisse vom Sommersemester 1835 bis zum Wintersemester 1858/59, UAH.
Zur Habilitation vgl. die Personalakte Arneths, UAH A-219/PA.
Die Akten geben keine Auskunft über die Hörerzahlen von Arneth, lediglich für das Sommersemester 1841 findet sich ein Hinweis, daß die Vorlesung nicht stattfinden konnte, da Arneth sich nicht mit den Studenten auf eine gemeinsame Zeit einigen konnte.
Vgl. UAH Fak. -Akte H-IV-102/37, Nr. 15: Meldung der zustandegekommenen oder nicht gehaltenen Vorlesungen vom 12.6.1841.
7.3
Vgl. das Gesuch Arneths vom 25.1.1834, UAH A-219/PA.
Dies steht im Widerspruch zur Beurteilung seines literarischen Wirkens durch Schweins, der im Vergleich zu Ludwig Öttinger, vgl. S. 8 dieser Arbeit, und gerade in Bezug auf Arneths Werk von 1833 „Die Theorie der allgemeinsten Verbindungen“ besonders diese Arbeit lobend hervorhob.
Vgl. hierzu das Gutachten von Schweins vom 3.2.1834 betreffend das Gesuch Ludwig Öttingers um Ernennung zum a.o. Professor, UAH A-219/PA Ludwig Öttinger.
7.4
Vgl. das Schreiben der Phil. Fakultät an das akademische Direktorium vom 6.2.1834, UAH A-219/PA Arthur Arneth, und den Ministerialerlaß vom 28.2.1834, ebda.
Hierbei sei auch angemerkt, daß unter „Ministerium“ bis ca. 1871 das „Ministerium des Innern“ gemeint war, nach der Reichseinigung war die vorgesetzte Behörde das „Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts“.
7.5
Zum weiteren Urteil über Arneth vgl. die Berufungsverhandlungen der Jahre 1848 und 1853-1855, S. 12- 20 dieser Arbeit.
Zum Tod Arneths: UAH A-219/PL
8.1
In Heidelberg arbeitete Anton Müller, 1799-1860, zusätzlich als Bibliothekar.
Vgl. die Personalakte, UAH A-219/PA Anton Müller, die jedoch sonst keine Auskünfte erteilt.
Auch Müller taucht bei den Beratungen um die Berufung eines a. o. Professors 1848 nochmals auf.
Vgl. S. 12 dieser Arbeit.
8.2
Cantor, Ferdinand Schweins und Otto Hesse, S. 229.
8.3
Ludwig Öttinger, 1797-1869.
8.4
Vgl. hierzu die Personalakte Öttingers, UAH A-219/PA.
Das Ministerium hatte schon mit Erlaß vom 13.12.1830 Öttinger die Erlaubnis erteilt, Vorlesungen zu halten.
Vgl. das Schreiben des Curators an den Engeren Senat vom 19.12.1830, ebda.
Zu den Forderungen der Fakultät vgl. ebda deren Schreiben an den Engeren Senat vom 20.1.1831.
Begründet wurde die Ablehnung durch die Fakultät mit Bezugnahme auf die Stellung der Schulen. Ein Gymnasiallehrer, der zudem an einer Universität unterrichten würde, könne seine Aufgaben nicht gleichzeitig voll ausüben. Eine derartige Anstellung wäre „weder der Wissenschaft noch auch dem Wohle der Universität und hauptsächlich des Gymnasiums zuträglich“. Zudem seien schon zwei Professoren und vier Privatdozenten für das betreffende Fach angestellt, wobei Öttinger noch von einem anderen Fach käme. Letztendlich sprach auch das literarische Wirken Öttingers gegen ihn, das Schweins heftigst kritisierte.
Vgl. die Berichte der Phil. Fakultät vom 15.1. und 20.1.1834 an das Ministerium bzw. an den Engeren Senat sowie das Gutachten von Schweins vom 13.1.1831, UAH A-219/PA Ludwig Öttinger.
8.5
Abschrift des Ministerialerlasses vom 18.2.1831, UAH A-219/PA.
9.1
„Da durch den Tod des Geheimen Hofrathes von Langsdorf die Lehrstelle der angewandten Mathematik an hiesiger Universität vakant geworden ist, so wünsche ich bei Besetzung dieser Stelle berücksichtigt zu werden.“
Schreiben Öttingers an den Engeren Senat vom 16.7.1834, UAH A-219/PA.
Es ist jedoch nicht ersichtlich, ob Öttinger damit eine ordentliche oder außerordentliche Professur antreten wollte.
Das vorherige Gesuch lehnte schon die Fakultät mit Schreiben vom 6.2.1834 an das akademische Direktorium ab, worin es auf die Argumente des Ordinarius Schweins hinwies, der wiederum an der literarischen Wirksamkeit Öttingers nichts Gutes ließ, von dessen Lehrtätigkeit „nie etwas Erspriesliches und Erfreuliches vernommen“ hatte, was sich in einer geringen Hörerzahl niederschlug, und ihn schlicht als „unwürdig“ der a.o. Professur bezeichnete.
Das Gutachten von Schweins vom 3.2.1834, UAH A-219/PA Ludwig Öttinger.
Die Vorlesungstätigkeit Öttingers blieb auf Teile der Elementarmathematik beschränkt, wie Geometrie und Algebra oder auch „populäre Astronomie“.
9.2
Zu Philipp Jolly vgl. auch S. 10-11 dieser Arbeit.
9.3
Vgl. das Schreiben des Ministeriums an den Curator der Univ. Freiburg vom 29.1.1836, UAH A219/PA. Öttinger bewarb sich noch zweimal um eine Anstellung als Mathematiker in Heidelberg.
Vgl. S. 12-20 dieser Arbeit.
9.4
Otto Eisenlohr, 1806-1853.
Vgl. die Personalakte UAH A-219/PA Otto Eisenlohr.
9.5
Ebda das Gutachten der Fakultät vom 4.11.1829.
9.6
Die Genehmigung wurde, laut Schreiben des Curators an den Engeren Senat vom 27.11.1829, am 19.11.1829 erteilt.
Vgl. UAH A-219/PA
Eisenlohr wurde sogar die Disputation erlassen.
Vgl. Schreiben des Curators an den Engeren Senat vom 12.4.1830, ebda.
10.1
Vgl. das Gutachten der Phil. Fakultät betreffend einer Anstellung Eisenlohrs vom 2.5.1833. UAH A- 219/PA
10.2
So in einem Urteil der Phil. Fakultät vom 30.5.1834, UAH A-219/PA, wonach eine Beförderung Eisenlohrs eine „kränkende Zurücksetzung anderer verdienter Dozenten“ bedeuten würde.
Am 8.7.1836 lehnte das Ministerium eine Beförderung Eisenlohrs zum a.o. Professor mit der Begründung ab, es wäre keine Stelle frei und es fehle an den nötigen Mitteln.
Vgl. ebda.
Als sich Eisenlohr 1837 um eine Anstellung an einer „Gelehrtenschule“ — einem Lyceum — bewarb, wurde ebenfalls auf seine Gesundheit hingewiesen, die eine „Gefahr für einen reibungslosen Unterricht“ böte. Im Fakultätsgutachten vom 2.9.1837 wurden zwar die Kenntnisse und der „gewissenhafte Fleiß“ des Antragstellers betont, und daß er am Lyceum Mathematik und Physik unterrichten könnte, doch wurde auch hier seine Wirksamkeit im „akademischen Lehrfach“ mit „fortwährend schwach“ bezeichnet, was die geringen Hörerzahlen von 1 bis 5 Studenten belegten.
Vgl. ebda.
10.3
Vgl. das Schreiben des Engeren Senates vom 23.11.1839 mit Abschrift des Ministerialerlasses vom 7.11.1839, UAH Fak.-Akte H-IV-102/35, Nr. 48, fol. 131.
Dabei wurde Jolly auch eine Besoldung von 600 Gulden gewährt, während das Ministerium den ordentlichen Lehrstuhl in ein Extraordinariat umgewandelt hat und Schweins somit einziger Inhaber einer ordentlichen Professur wurde.
Zur Habilitation und zur Habilitationsschrift vgl. die Personalakte Philipp Jolly, UAH A-219/PA.
11.1
Vgl. die Hörerlisten für die Jahre 1840 bis 1844, die die Privatdozenten und außerordentlichen Professoren nach Ende jedes Semesters dem Innenministerium übermitteln mußten.
UAH Fak-Akten H-IV-102/36-40, Nrr. 14 und 71 (1840); 5 (1841); 7, 41 und 99 (1842); 61 und 144 (1843); 82 und 166 (1844);
11.2
Vgl. Abschrift des Ministerialerlasses vom 29.9.1846, UAH Fak.-Akte H-IV-102/42, Nr. 63, fol. 81.
11.3
Zum Ruf Jollys nach München vgl. den Ministerialerlaß vom 11.7.1854, UAH Fak.-Akte H-IV-102/50, Nr. 28, fol. 409.
Lediglich der Gemeinderat und der „engere Ausschuß“ — vermutlich der Hauptausschuß des Stadtrates — in Heidelberg setzten sich für Jolly ein, worauf nach Erlaß des Ministeriums vom 20.1.1854 die einzige Reaktion war, „es solle dem Professor Dr. Jolly zu Heidelberg lediglich die Annahme oder Ablehnung des erhaltenen Rufes nach München überlassen bleiben“.
Vgl. UAH A-219/PA Philipp Jolly.
Ludwig Häusser, 1818-1867, ord. Professor für Geschichte, lehnte Rufe nach Zürich (1849), nach Erlangen (1855) und nach Jena (1860) ab, wobei er zum ordentlichen Professor aufstieg und Besoldungszulagen erhielt.
Vgl. UAH Fak.-Akten H-IV-102/45 und H-IV-102/57, Nrr. 70 (1849) und 5 (1860).
Nachfolger Jollys wurde Gustav Robert Kirchhoff, 1824-1887, ord. Professor der Physik, ab 1875 ord. Professor in Berlin.
11.4
1852 habilitierte sich J.A.M. Nell, 1853 Moritz Cantor, und von diesen konnte sich auch nur Cantor einen Ruf erwerben.
Vgl. S. 55-64 dieser Arbeit.
12.1
Vgl. das Protokoll der Fakultätssitzung vom 24.6.1853, UAH Fak.-Akte H-IV-102/49, Nr. 26, fol. 124.
12.2
Vgl. das Schreiben der Phil. Fakultät an das Curatorium vom 13.6.1845, UAH Fak.-Akte H-IV-102/41, Nr. 24, fol. 75.
Seeber begründete sein Gesuch auch mit einer Verbesserung seiner ökonomischen Lebensverhältnisse; da jedoch in Heidelberg nur wenige Mathematikstudenten immatrikuliert waren und diese zumeist von der Zahlung der Hörergelder befreit waren, hätte die Anstellung Seebers an der Heidelberger Universität nach Ansicht der Phil. Fakultät wohl eher das Gegenteil bewirkt.
12.3
Vgl. das Schreiben des Curators an das akademische Direktorium voi 25.7.1848, UAH Fak.Akte H-IV- 102/44, Nr. 45, fol. 149.
12.4
Vgl. oben S. 7 dieser Arbeit.
12.5
Vgl. zu Arneth S. 7, zu Öttinger S. 8 dieser Arbeit.
13.1
Das Gutachten von Schweins vom 16.11.1848: UAH Fak.-Akte H-IV-102/44, Nr. 66, fol. 206f., das Gutachten Jollys vom 30.11.1848: ebda Nr. 66, fol. 208-210.
13.2
Ebda in dem Gutachten von Schweins, Nr. 66, fol. 206, §1.
13.3
Ebda Nr. 66, fol. 206, §2.
13.4
Ebda Nr. 66, fol. 206, §3.
13.5
Ebda. Nr. 66, fol. 206, §2.
Strauch war Mathematiklehrer in Muri, Kanton Aargau, und Verfasser eines für Schweins „höchst wichtigen Werkes“, Variationskalkül; Raabe war Professor in Zürich, Verfasser eines dreibändigen Werkes über Differential- und Integralrechnung; Schnell war Professor in Jena und hatte ebenfalls über Differential- und Integralrechnung geforscht.
13.6
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 206, §2.
13.7
Diese drei Bewerber wurden schon oben, S. 7 - 8 dieser Arbeit, näher dargestellt.
14.1
Vgl. UAH Fak.-Akte H-IV-102/44, Nr. 66, fol. 207, §4.
Schweins hegte zudem die Hoffnung, daß sich noch mehrere Bewerber für die Lehrstelle der Mathematik an der Universität Heidelberg melden würden.
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 207, §4.
14.2
Ebda Nr. 66, fol. 207, §4.
14.3
Vgl. das Gutachten von Jolly vom 30.11.1848: UAH Fak.-Akte E-IV-102/44, Nr. 66, fol. 208.
14.4
Jolly stützte sich dabei auf die Angaben eines früheren Kollegen von Raabe, Prof. Redtenbacher, der zur Zeit der Abfassung von Jollys Gutachten in Karlsruhe lehrte.
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 208.
14.5
Jolly vermutete, daß Raabe weder Gymnasial- noch Universitätsstudien betrieben hatte, was ebenfalls gegen eine Berufung spräche.
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 209.
Über Schnell wollte sich Jolly nicht äußern, da er über ihn zu wenig gehört habe.
15.1
Nach Aussage Jollys hatte Stern, durch zwei Preisschriften sich „Ruf u. Anerkennung“ erworben; erstere — „Auflösung der Gleichungen mit transcendenten Größen“ — wurde von der Akademie in Kopenhagen, die zweite — „Theorie der Kettenbrüche“ — wurde von der Brüsseler Akademie „gekrönt“. Sterns Auditorien sollen größer als die des Ordinarius in Göttingen — Prof. Georg Ulrich — gewesen sein.
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 209.
Moritz Abraham Stern, 1807-1894, erster Mathematiker, der von Gauß promoviert wurde, seit 1859 Ordinarius in Göttingen.
15.2
Schlömilch war zu diesem Zeitpunkt 26 Jabre alt und dementsprechend waren auch seine Arbeiten geprägt, „flüchtig, beinahe oberflächlich“, sie zeugten aber von „vieler Belesenheit“.
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 209.
Oscar Xaver Schlömilch, 1823-1901, Prof. der höheren Mathematik und analytischen Mechanik in Dresden, Gründer der „Zeitschrift für Mathematik und Physik“ (1856).
Vgl. „Lexikon bedeutender Mathematiker“, S. 414.
15.3
Schweins „Zurückweisung der von Prof. Jolly gemachten Vorschläge“ vom 5.12.1848, UAH Fak.-Akte, H-IV-102/44, Nr. 66, fol. 211f., hier fol. 211.
Zudem hatten nach Schweins' Ansicht die beiden von Jolly genannten Akademien „keinen Einfluß auf das Urtheil eines Mathematikers“.
15.4
Ebda Nr. 66, fol. 211.
Bei diesen Aussagen von Schweins ist zu berücksichtigen, daß Schlömilch ein entschiedener Gegner der von Schweins vertretenen kombinatorischen Schule war.
Schweins verteidigte nochmals seine in Vorschlag gebrachten Namen: Strauch könnte sich durch seine langen Erfahrungen im Lehramte schnell an die Universität gewöhnen, Raabe habe Philosophie studiert und könne ganz sicher auch andere Zweige der Mathematik unterrichten und Schnell hätte sich durch den ersten Band seiner Differential- und Integralrechnung hinreichend empfohlen.
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 211-212.
16.1
Vgl. ebda Nr. 66, fol. 212.
Auch diese Aussage von Schweins ist eindeutig gegen Schlömilch gerichtet.
16.2
In der Fakultätssitzung vom 25.11.1848, ebda Nr. 66, fol. 201f.
16.3
So der Beschluß in der Fakultätssitzung vom 5.12.1848, ebda Nr. 66, fol. 205.
Da die Akten und auch die Vorlesungsverzeichnisse keine weiteren Angaben enthalten, scheint diese Angelegenheit wieder fallengelassen worden zu sein.
16.4
Vgl. das Schreiben des Engeren Senats vom 24.10.1853 mit der Abschrift des Ministerialerlasses von 14.10.1853, UAH Fak-Akte H-IV-102/49, Nr. 44, fol. 239.
Damit dachte das Ministerium an die Berufung eines ord. Professors, wobei eher an die Regelung der Nachfolgefrage für Schweins gedacht war als an die Errichtung einer zweiten ord. Professur der Mathematik.
16.5
Vgl. das Protokoll der Fakultätssitzung vom 29.10.1853, ebda Nr. 44, fol. 227f. Hier fol. 227.
Wie aus diesem Protokoll hervorgeht, war in Berlin für jeden Zweig der Mathematik ein eigener Lehrer angestellt.
16.6
Vgl. das Protokoll vom 29.10.1853, ebda Nr. 44, fol. 228.
Die Fakultät wollte bis zu einer weiteren Sitzung nur Auskünfte über die sechs Genannten einholen.
16.7
Vgl. das Protokoll der Fakultätssitzung vom 17.12.1853, ebda Nr. 44, fol. 229f., Pkt. 3.
17.1
Jakob Steiner, 1796-1863, Ehrendoktor der Univ. Königsberg und a.o. Prof. der Berliner Univ.
Vgl. auch S. 125 dieser Arbeit.
August Ferdinand Möbius, 1790-1868, ord. Prof. der Astronomie und Mechanik in Leipzig.
17.2
Vgl. den Briefentwurf der Phil. Fakultät an den Engeren Senat, vermutlich vom 24.12.1853: UAH Fak.- Akte B-IV-102/49, Nr. 44, fol. 231-233.
Die Vorlesungstätigkeit sollte einen regelmäßigen Zyklus über Algebra, Analysis, Differentialrechnung, analytische Geometrie und analytische Mechanik, politische Arithmetik und Geodäsie umfassen.
17.3
Vgl. die Schreiben des Engeren Senats an die Phil. Fakultät vom 14.3.1854 bzw. vom 17.3.1854 mit Abschrift der Ministerialerlässe vom 9.3.1854 bzw. vom 13.3.1854.
UAH Fak.-Akte H-IV-102/50, Nr. 27, fol. 364 und fol. 366.
17.4
„Nach Dr. Strauch hat unstreitig Dr. Arneth die meisten Ansprüche unter den schon vorgeschlagenen Candidaten“.
Vgl. das Urteil von Schweins [ohne Datum], ebda Nr. 27, fol. 369.
„Indem die wissenschaftlichen Bestrebungen und Leistungen des Herrn Prof. Dr. Arneth gewiß ebenso wie jene des Herrn Öttinger anzuerkennen sind, glaube ich, daß die Fakultät in ihrem Bericht über das vorliegende Gesuch sich in ähnlicher Weise wie über das Gesuch des Herrn Prof. Dr. Öttinger aussprechen könnte.“
Das Gutachten Jollys [ohne Datum], ebda Nr. 27, fol. 369.
Jolly hatte sich zuvor auch über eine gemeinsame Arbeit Arneths mit Munke über die Ausdehnung flüssiger Körper geäußert, wobei „das Verdienst an jener ausgezeichnet fleißig durchgeführten Experimental-Arbeit größeren Theils dem Herrn Arneth zufällt.“
Ebda Nr. 27, fol. 365, vermutlich vom März 1854.
18.1
Vgl. ebda Nr. 27, fol. 379, Anlage A, das Separatvotum von Schweins von 25.3.1854, worin er folgende Reihenfolge vorschlug:
1.) Dr. Strauch; 2.) Prof. Arneth; 3.) Prof. Scherck; 4.) Prof. Öttinger; 5.) Prof. Stegmann.
Dabei stützte sich Schweins vor allem auf die wissenschaftlichen Leistungen der Genannten, und „auf die in solchen entwickelten Kräfte, welche zu ferneren Leistungen Hoffnung geben können“
18.2
Vgl. den Bericht der Phil. Fakultät an das Ministerium vom 23.3.1854, ebda Nr. 27, fol. 381.
Auch hinsichtlich Öttinger anerkannte die Fakultät in einem Schreiben an das Ministerium vom 24.3.1854 dessen „achtungswerthe Stellung“ in der Wissenschaft und brachte sogar Steiner in Berlin und Rummer in Breslau in die Diskussion ein.
Vgl. ebda Nr. 27, fol. 382.
18.3
Vgl. den Entwurf eines Schreibens an das akad. Direktorium [ohne Datum, nach dem 1.4.1854], ebda Nr. 27, fol. 377.
Der mit „Anlage B“ bezeichnete Vorschlag wollte Arneth zurückweisen und wurde von Jolly, Bunsen, Schlosser, Bronn und Hauser unterstützt.
18.4
Das Gesuch Reuschles vgl. ebda Nr. 27, fol. 396f.
18.5
Das Gutachten von Schweins vom 30.4.1854 [hier dürfte ein Schreibfehler in den Akten vorliegen, da das Gesuch Reuschles vom Mai 1854 stammt], ebda Nr. 27, fol. 398.
18.6
Vgl. das Gutachten Jollys, ebda Nr. 27, fol. 395.
18.7
Der Antrag von Jolly, vermutlich zwischen dem 18.6. und 1.7.1854, ebda Nr. 27, fol. 401.
19.1
Der Bericht an das Ministerium vom 5.7.1854, ebda Nr. 27, fol. 404f., der Beschluß vom 1.6.1854, auf weitere Anweisung zu warten, ehda Nr. 27, fol. 398.
19.2
Vgl. die Abschrift des Ministerialerlasses vom 30.11.1855, UAH Fak.-Akte H-IV-102/51, Nr. 44, fol. 237.
Darin dürfte auch die Sorge des Ministeriums in Karlsruhe um die Mathematik an der Universität Heidelberg Ausdruck finden, vor allem in Bezug auf die veralteten Themen und Lehrmethoden von Schweins.
19.3
Vgl. das Gutachten von Schweins vom 11.12.1855, ebda Nr. 44, fol. 238f.
19.4
Ebda Nr. 44, fol. 238.
Schweins wandte sich auch gegen die hohen Summen, die diese Neuberufung mit sich bringen würde: „Die Berufung eines Mathematikers ist also kein dringendes Bedürfnis, so daß man den ersten, der sich meldet, mit großen Summen hieher berufen muß.“
Ebda Nr. 44, fol. 238.
19.5
Vgl. das Gutachten Kirchhoffs vom 11.12.1855, ebda Nr. 44, fol. 238.
20.1
So das Urteil Kirchhoffs an gleicher Stelle.
20.2
Vgl. das Protokoll der Fakultätssitzung vom 13.12.1855, ebda Nr. 44, fol. 242-244, und den Bericht der Phil. Fakultät an das Ministerium vom 20.12.1855, ebda Nr. 44, fol. 24S.
Die Fakultät äußerte sich in ihren Beratungen auch verwundert, daß das Ministerium auf ihre Berufungsvorschläge des Vorjahres nicht eingegangen war, und auch darüber, daß es sich erst jetzt und mit einem neuen Namen wieder an die Fakultät gewandt hatte.
Vgl. nochmals das Sitzungsprotokoll vom 13.12.1855, ehda Nr. 44, fol. 242.
20.3
Vgl. die Abschrift des Ministerialerlasses vol 23.8.1856, UAH Fak.-Akte H- IV-102/52, Nr. 25, fol. 169.
Hesse erhielt ein Gehalt von 2000 Gulden jährlich, und zusätzlich eine „Zugskostenvergütung“ von 600 Gulden. Letztere mußte aber zurückgezahlt werden, falls er innerhalb von 5 Jahren den badischen Staatsdienst wieder verlassen sollte. Diese Klausel betraf alle Neuberufungen, sie wurde oftmals auch auf weitere Gelder — wie das „Einkaufsgeld in die Witwenkasse“ — ausgeweitet.

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